Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz
Krankenversicherung für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz:
Grenzgänger in der Schweiz sind in der Schweiz
sozialversicherungspflichtig, können sich jedoch von der Schweizerischen
Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern ein geeigneter
Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Dadurch haben Grenzgänger aus
Deutschland mehrere Krankenversicherungsvarianten.
Da die Befreiung
nur unter sehr wenigen Bedingungen zurückgenommen werden kann, empfehlen wir
Ihnen eine persönliche Beratung.
Krankenversicherung Aufenthalter Schweiz:
Aufenthalter in der Schweiz sind in der Schweiz sozialversicherungspflichtig und können sich von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht, bis auf wenige Ausnahmen, nicht befreien lassen und unterliegen dieser.
In der Grundversicherung sind Sie lediglich im Arbeits- und Wohnkanton krankenversichert. Ebenso besteht eine Versorgungslücke im Zahnbereich.
Abwicklung | Beantragung | Service:
Sie können nach ausführlicher Beratung die Krankenversicherung direkt über unsere geprüften Kooperationspartner abwickeln. Wir informieren Sie hierzu gerne.