Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz
Wochengrenzgänger in der Schweiz aus Deutschland
Wochenaufenthalt in der Schweiz | Wochengrenzänger in der Schweiz
Wochengrenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz, sind Arbeitnehmer in der Schweiz, welche im Regelfall wöchentlich oder regelmäßig an ihren deutschen Wohnort zurückkehren. Zudem ist ein zusätzlicher Wohnsitz in der Schweiz gemeldet.
Definition: Wochengrenzgänger Schweiz
Definition: Der Begriff Wochengrenzgänger ist im Verhältnis zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU entstanden. Zum 01.06.2007 wurde der Begriff Grenzgänger durch das Freizügigkeitsabkommen erweitert. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Grenzgänger gemäss den Regeln zur Erlangung einer Grenzgänger-Bewilligung im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen und täglich in seinen Heimatstaat zurückkehren. Diese Regelung wurde erweitert, so dass der Grenzgänger nun nicht mehr aus dem Grenzgebiet kommen muss und nicht mehr täglich an seinen Wohnsitz zurückkehren muss. Es genügt die wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz in der EU.
Steuern: Wochengrenzgänger in die Schweiz aus Deutschland
Wochengrenzgänger im internationalen Verhältnis bei der
Besteuerung:
Bei einem Wochengrenzgänger handelt es sich um einen
Arbeitnehmer, der während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnt und am
Wochenende zu seinem Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt. Steuerliche Folge ist
die Besteuerung der schweizer Lohneinkünfte in der Schweiz zum vollen
Quellensteuertarif bei gleichzeitigem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Das
wiederum bedeutet, dass auf das deutsche Einkommen ein höherer Steuersatz
angewendet wird als es ohne die schweizer Lohneinkünfte der Fall wäre. Vorbehalt
des Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass es von diesem Grundsatz
abweichende Bestimmungen geben kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem
Wochenaufenthalter, der während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnt, eine
tägliche Rückkehr an seinen deutschen Wohnsitz zumutbar ist. Für diesen Fall
unterliegt der Wochenaufenthalter der Grenzgängerregelung: Die schweizer
Quellensteuer iHv 4,5 % wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Eine
tägliche Rückkehr wird dann als zumutbar erachtet, wenn für den Arbeitnehmer
keine Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht, die Entfernung zwischen Wohn- und
Arbeitsort maximal 100 km (mit öffentlichen Verkehrsmitteln
90 km) beträgt oder die Fahrtzeit (hin und zurück) höchstens 3 Stunden
dauert.
Ausnahmen: Homeoffice und weitere Arbeitstätigkeit in Deutschland
Wichtiger Hinweis:
Die
Vereine sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich hierzu an:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG
zugelassene Berufe.