Arbeitslosenversicherung Grenzgänger Schweiz
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz für Grenzgänger
Leistung der Arbeitslosenversicherung Schweiz bei Grenzgängern
Das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und der Schweiz sieht für den deutschen Grenzgänger im Fall von Arbeitsausfällen wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter Leistungen in der Schweiz vor.
WICHTIG: Bei Vollarbeitslosigkeit sind Leistungen im Wohnland zu beantragen.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz
Der maximal versicherte Verdienst liegt aktuell bei 148.200 Franken Bruttojahreslohn. Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 2,2 %. Der Arbeitgeber trägt hiervon die Hälfte. Für Lohnanteile über 148 200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des maßgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt).