Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitsbewilligung. Um in der Schweiz leben zu können, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung.
Die Bewilligung muss beim kantonalen Amt beantragt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Bewilligung für seinen Arbeitnehmer zu beantragen.
Die Wahl der Bewilligung kann für viele Aspekte entscheidend sein und sollte gut durchdacht sein. Wir beraten Sie hierzu gerne!